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Hier finden Sie hilfreiche Unterstützung und FAQs rund um unsere Dienstleistungen, um Ihre Anliegen schnell zu klären.
Neuerungen bei Lieferantenwechsel und Ein- und Auszügen ab 6. Juni 2025
Was ist neu ab 06. Juni 2025?
Ab dem 6. Juni 2025 treten neue Regelungen in Kraft, die von der Bundesnetzagentur beschlossen wurden. Mit dem sogenannten 24-Stunden-Lieferantenwechsel erhalten Sie künftig deutlich schneller eine Rückmeldung, ab wann der Stromvertrag bei einem neuen Anbieter starten kann. Denn sobald Sie einen neuen Stromvertrag abschließen, stimmen sich die beteiligten Marktpartner – also Stromlieferant, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber – innerhalb von 24 Stunden über den frühestmöglichen Liefertermin ab und teilen Ihnen diesen mit.
Wichtig: Das bedeutet nicht, dass Sie innerhalb von 24 Stunden den Anbieter wechseln können. Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen Ihres bisherigen Vertrags bleiben bestehen. Die Neuerung betrifft den technischen Ablauf im Hintergrund – nicht den vertraglichen Beginn.
Ich bin Kund*in der hev und ziehe um. Wo und wie kann ich meinen Umzug melden?
Als Kund*in können Sie uns Ihren Umzug entweder telefonisch unter 07906 9406-13, per Mail oder persönlich bei der hev vor Ort mitteilen. Bitte beachten Sie, dass Sie uns rechtzeitig – idealerweise mindestens 14 Tage im Voraus – über den Umzug informieren. Denn ab dem 6. Juni 2025 können Ein- und Auszüge nicht mehr rückwirkend gemeldet werden. Hintergrund sind Vorgaben der Bundesnetzagentur.
Welche Daten benötige ich, um einen Umzug zu melden?
Diese Angaben benötigen wir von Ihnen:
- neue Adresse
- Umzugsdatum
- Marktlokations-ID* (MaLo-ID) am neuen Wohnort
Die Zählerstände können Sie uns entweder telefonisch unter 07906 9406-13, per Mail oder persönlich bei der hev vor Ort nachträglich mitteilen.
*Bei der MaLo-ID handelt es sich um die Marktlokationsidentifikationsnummer, die Sie auf Ihrer Strom- oder Gasabrechnung finden. Die elfstellige Zahl wurde eingeführt, um die einzelnen Marktlokationen ganz genau zuzuordnen, die widersprüchlichen Bezeichnungen wie Zählpunkt, Lieferstelle und Messstelle zu vereinheitlichen und so die Kommunikation zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und Kunden zu vereinfachen. Sollten Sie die MaLo-ID in Ihrem neuen Zuhause nicht kennen, können Sie diese auch Eigentümer oder Vormieter erfragen.
Wann muss ich meinen Umzug melden?
Ab dem 6. Juni 2025 können Ein- und Auszüge aufgrund rechtlicher Regelungen nicht mehr rückwirkend gemeldet werden.
Das bedeutet: Sie müssen uns Ihren Umzug rechtzeitig vor dem Termin mitteilen – idealerweise mindestens 14 Tage im Voraus. Nur so können wir Sie pünktlich zum Einzug mit Energie beliefern und auch die Belieferung in Ihrem alten Zuhause stoppen.
Melden Sie Ihren Umzug erst später, zahlen Sie in Ihrem alten Zuhause bis dahin noch einen anteiligen Grundpreis und den Verbrauch.
Was ist die Marktlokations-ID und warum ist sie wichtig?
Bei der Marktlokationsidentifikationsnummer, kurz MaLo-ID, handelt es sich um eine elfstellige Zahl, die es ermöglicht, Ihre Verbrauchsstelle genau zu identifizieren.
Sie finden diese auf Ihrer Stromrechnung unter "Informationen zu Ihrem Vertragsverhältnis".
Ab Juni 2025 ist die MaLo-ID der zentrale Schlüssel für einen schnellen und reibungslosen Stromanbieterwechsel. Nur wenn Sie diese 11-stellige Kennung beim Vertragsabschluss angeben, kann der sogenannte 24-Stunden-Lieferantenwechsel zuverlässig gestartet werden.
Wo finde ich die Marktlokations-ID?
Sie finden Ihre 11-stellige Marktlokations-ID auf Ihrer Stromabrechnung unter "Informationen zu Ihrem Vertragsverhältnis".
Alternativ kann sie auch vom Eigentümer oder Vormieter erfragt werden.
Ich kenne meine Marktlokations-ID nicht. Was kann ich tun?
Falls Sie Ihre MaLo-ID nicht kennen, können Sie stattdessen Ihre Zählernummer und Adresse angeben.
Wir fordern die MaLo-ID dann beim Netzbetreiber an – das kann aber zu einer Verzögerung bei der Bearbeitung führen.
Kann ich mich rückwirkend an- oder abmelden?
Ab dem 6. Juni 2025 können Ein- und Auszüge aufgrund rechtlicher Regelungen nicht mehr rückwirkend gemeldet werden.
Das bedeutet: Sie müssen uns Ihren Umzug rechtzeitig vor dem Termin mitteilen – idealerweise mindestens 14 Tage im Voraus. Ob Sie ein- oder ausziehen: die Fristen sind gleich.
Was passiert, wenn ich mich erst nach meinem Umzug melde?
Ohne rechtzeitige Mitteilung bleiben Sie zahlungspflichtig, da rückwirkende Abmeldungen nicht mehr zulässig sind. Die Abmeldung kann nur noch zum aktuellen Datum bearbeitet werden. Die zwischenzeitlich angefallenen Stromkosten müssen Sie privatrechtlich mit Ihrem Nachmieter klären.
Warum kann sich die Bearbeitung meines Anliegens jetzt verzögern?
Die Neuregelungen zum 06. Juni 2025 bedeuten eine umfangreiche Umstellung im gesamten Strommarkt. Da alle Marktpartner gleichzeitig neue Prozesse umsetzen, kann es in der Übergangsphase nach dem 6. Juni 2025 vereinzelt zu Verzögerungen in der Bearbeitung Ihres Anliegens kommen. Wir bitten dafür um Verständnis.
Ändert sich auch etwas bei der An- und Abmeldung von Gas?
Gasverträge sind von der rechtlichen Änderung aktuell nicht betroffen.