Strompreisbremse auf den Weg gebracht

Am 16.12.2022 wurden die Gesetze für die Gas-/Wärme- und Strompreis­bremse auf den Weg gebracht. Wir haben für Sie die relevanten Informationen zusammengefasst.

Was ist die Gas-/Wärme- und Strompreisbremse?

Seit Monaten ist die Situation an den Energiemärkten angespannt. Durch die deutlich gestiegenen Beschaffungs­kosten für Energie sind die Preise für Strom, Gas und Wärme gestiegen bzw. haben sich auf einem hohen Niveau eingependelt. Eine Entspannung ist Stand heute noch nicht in Sicht. Der Gesetzgeber hat die Einführung der Gas-/Wärme- bzw. Strompreisbremse beschlossen, um die Menschen in Deutschland zu entlasten. Der Gas-/Wärme- und Strompreisdeckel gilt ab dem 1. März 2023 rückwirkend zum 1. Januar 2023 mit einer Laufzeit bis Ende 2023. Die Gesetze sind vorerst bis Ende 2023 befristet.

Für wen gilt die Strompreisbremse?

Wenn der Strompreis pro kWh über 40 Cent und der Jahresverbrauch unter 30.000 kWh liegt, greift die Strompreisbremse auch für Sie. Das bedeutet, dass Sie für 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs dann nur 40 Cent pro kWh bezahlen müssen. Sollten Sie mehr verbrauchen, gelten für Sie andere Regelungen. Die restlichen 20 % erhalten Sie als Kund*in zu dem mit der hev Hohenloher Energie Versorgung GmbH vertraglich vereinbarten Preis.

Ab wann gilt die Strompreisbremse?
Die Strompreisbremse gilt ab dem 1. März 2023 rückwirkend zum 1. Januar 2023 und bis Ende 2023.

Wie wird die Strompreisgrenze berechnet?

Von der Strompreisbremse profitieren unter anderem Privathaushalte sowie Kleingewerbe mit einem jährlichen Verbrauch von bis zu 30.000 kWh, wenn der Kilowatt­stunden­preis in ihrem Vertrag oberhalb des gedeckelten Preises liegt. Dabei gilt für 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs der gedeckelte Preis von 40 ct/kWh (brutto). Die restlichen 20 % erhalten Sie als Kund*in zu dem mit der hev vertraglich vereinbarten Preis.

So berechnen Sie die Entlastung

1/12 des prognostizierten Jahresverbrauchs x Ihr regulärer Verbrauchspreis ct/kWh = Ihr monatlicher Verbrauchspreis ohne Preisbremse
1/12 des prognostizierten Jahresverbrauchs x 0,8 x 40 ct/kWh (brutto, inkl. Steuern, Abgaben und Umlagen) + 1/12 des prognostizierten Jahresverbrauchs x 0,2 x Ihr regulärer Verbrauchspreis ct/kWh = Ihr monatlicher Verbrauchspreis inkl. Preisbremse
Monatlicher Verbrauchspreis ohne Preisbremse - monatlicher Verbrauchspreis inkl. Preisbremse = Ihr Entlastungsbetrag pro Monat
Bitte beachten Sie, dass der Grundpreis in der Berechnung nicht enthalten ist. Dieser wird bei der Umsetzung der Preisbremse nicht berücksichtigt und bleibt unverändert.

  • Ein 4-Personen-Haushalt verbraucht jährlich 4.152 kWh Strom, 1/12 davon sind 346 kWh
  • Der Verbrauchspreis für Strom liegt bei 55 ct/kWh
Berechnung Ergebnis
Monatlicher Stromverbrauch = 4.152 kWh : 12 346 kWh
80 % des monatlichen Stromverbrauchs = 346 kWh x 0,8 277 kWh*
20 % des monatlichen Stromverbrauchs = 346 kWh x 0,2 69 kWh*
Monatlicher Verbrauchspreis für 80 % des Verbrauchs = 277 kWh x 40 ct/kWh 110,80 €
Monatlicher Verbrauchspreis für 20 % des Verbrauchs = 69 kWh x 55 ct/kWh 37,95 €
Monatlicher Verbrauchspreis mit Preisbremse = 110,80 € + 37,95 € 148,75 €
Zum Vergleich monatlicher Verbrauchspreis ohne Preisbremse = 346 kWh x 55 ct/kWh 190,30 €
Ersparnis pro Monat = 190,30 € - 148,75 € 41,55 €

⃰gerundete Zahlen

Bitte beachten Sie, dass der Grundpreis in der Berechnung nicht enthalten ist. Dieser wird bei der Umsetzung der Preisbremse nicht berücksichtigt und bleibt unverändert.

Zum Rechner, um die eigene Entlastung zu berechnen

Was muss ich tun, um von der Strompreisbremse zu profitieren?

Stärker als von den Preisbremsen profitieren die Kund*innen der hev von ihrer Beschaffungs- und Preispolitik: Durch die langfristige Beschaffungsstrategie der hev liegen die Kilowattstundenpreise für Strom beim Großteil der Bestandsverträge unterhalb der Preisgrenze von 40 Cent. Neben dem Vorteil eines niedrigeren Preises profitieren sie auch davon, dass der niedrigere Kilowattstundenpreis für die gesamten 100 % ihres Verbrauchs gilt.

Abhängig von der von Ihnen gewählten Zahlungsart kann sich die Vorgehensweise unterscheiden. Wir haben alle wichtigen Informationen dazu für Sie zusammengestellt.

SEPA-Lastschriftmandat: Sollten Sie via Bankeinzug bezahlen, müssen Sie sich um nichts kümmern. Wir reduzieren Ihren monatlichen Abschlag automatisch und berücksichtigen die Entlastung in Ihrer Jahresrechnung.

Monatliche Überweisung: Wenn Sie keine Anpassung Ihrer Abschläge vornehmen möchten, verrechnen wir Ihre geleisteten Abschläge und die Entlastung in Ihrer nächsten Jahres­rechnung. Übrigens: Wenn Sie Ihre Abschläge über ein SEPA-Lastschriftmandant einziehen lassen, ändern wir Ihren Abschlag automatisch.

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